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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen und Begriffe: in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung gebraucht.

Vertrag: Vertrag über einen Verkaufsauftrag, der durch den Verkäufer an den Makler erteilt wird.
Der Käufer: ist die natürliche Person/juristische Person, die den Kauf der Wohnung vornimmt, auf die er durch das Zutun vom Makler aufmerksam wurde.
Der Verkäufer: ist der Auftraggeber der berechtigt ist, die Wohnung zu verkaufen.
Der Makler: Maklerbüro HIS Inmo Spain S.L.U. niedergelassen in El Campello, Alicante
Die Wohnung: die Immobilie, die durch den Verkäufer in den Verkauf gegeben wird.
Die Website: www.hausinspanien.de

Teil 1. Allgemein

Artikel 1 – Zustandekommen des Vertrages

Durch das Ausfüllen und Versenden des Auftragsformulares von der Website bestätigt der Verkäufer, dass er einverstanden ist mit den Geschäftsbedingungen und den Konditionen dieses Vertrages. Durch das Versenden des Auftragsformulares kommt ein Vertrag zustande, auch wenn eine handschriftliche Unterzeichnung fehlen sollte, als Folge der digitalen Art des Angebotes und deren Verarbeitung und Erfassung der Daten, sowie der digitalen Versendung, bei denen eine handschriftliche Unterzeichnung nicht möglich ist.

Artikel 2 - Verkaufsauftrag

Ein Verkaufsauftrag wie vor bezeichnet auf dieser Website wird erteilt, wenn der Verkäufer das Auftragsformular digital oder auf andere geeignete Weise dem Makler zukommen lässt. Darunter wird in jedem Falle verstanden: das Ausfüllen und Versenden des Auftragsformulares auf der Website.

Artikel 3 – Haftung und Auftrag

Der Verkäufer erklärt durch die Erteilung des Auftrages, dass er befugt und berechtigt ist, seine Immobilie zu verkaufen und zu liefern. Wenn der Verkäufer im Namen Dritter handelt, dann lässt er dem Makler eine schriftliche Bevollmächtigung dessen, in dessen Auftrage er handelt, zukommen.

Der Verkäufer ist selbst verantwortlich für die übermittelte Information. Der Makler gibt online wieder, was durch den Verkäufer im Auftragsformular ausgefüllt worden ist. Die vom Verkäufer bereitgestellte Information wird vom Makler nicht kontrolliert. Der Verkäufer stellt den Makler frei von allen Ansprüchen von Dritten in Verbindung mit der Veröffentlichung.

Der Verkäufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erteilung seines Verkaufsauftrages dem Makler eine Kopie seines Personalausweises zukommen zu lassen

Artikel 4 – Dauer des Vertrages.

Der Vertrag wird in erster Instanz eingegangen für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab dem Moment der Auftragserteilung. Er verlängert sich danach automatisch jeweils um den selben Zeitraum. Wenn der Verkäufer mindestens 30 Tage vor dem Ablauf eines Zeitraumes von 12 Monaten kenntlich macht, den Auftrag zurückziehen zu wollen, endet der Auftrag am Ende der 12-monatigen Zeitraumes.

Artikel 5 – Verpflichtungen des Verkäufers

Der Verkäufer ist verpflichtet das digitale Auftragsformular so vollständig wie möglich auszufüllen. Der Verkäufer ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten.

Der Verkäufer ist verpflichtet alle relevanten Daten mit Bezug auf die Immobilie dem Makler zu melden.

Der Verkäufer ist verpflichtet alle Informationen über seine Immobilie, die über die Website des Maklers Dritten zur Verfügung gestellt wird, auf Richtigkeit zu kontrollieren. Eventuelle Fehler in diesen Angaben gehen zu Lasten, Rechnung und zum Risiko des Verkäufers.

Teil 2. Dienstleistung

Artikel 1 – Beschreibung des Auftrages

Basispaket, kein exklusiver Verkauf. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, die Wohnung auch über andere Maklerbüros anzubieten. Der Makler empfängt 5% Provision vom realisierten Verkaufspreis, wenn die Wohnung an einen Käufer verkauft wird, der durch Zutun des Maklers auf die Wohnung aufmerksam wurde.

Plus-Paket, exklusiver Verkauf. Der Verkäufer bietet die Wohnung exklusiv über den Makler an. Die Extras des Plus-Paketes: die Wohnung erscheint als Highlight auf der Website, professionelle Fotoreportage, Annoncen auf internationalen Immobilienseiten. Der Makler

Artikel 2 – Maklerprovision und Bezahlung

Die Provisionsrechnung versteht sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Die Provision wird berechnet vom erzielten Verkaufspreis.

Für den Makler entsteht das Recht auf Provision in dem Moment des Abschlusses des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer, welcher durch Zutun des Maklers auf die Wohnung aufmerksam wurde, ungeachtet dessen, in welcher Form dies geschehen ist, sei es über die Website, sei es durch Besuch der Wohnung oder durch jede andere Form von Veröffentlichung, die durch den Makler vorgenommen wurde.

Auch wenn der Käufer wie vor beschrieben zum Kaufvertrag übergeht und eine andere natürliche Person oder eine juristische Person mit der er verbunden ist, in den Vordergrund tritt, bleibt die Verpflichtung des Verkäufers zur Bezahlung der Provision gegenüber dem Makler immer bestehen.

Auch wenn der Käufer wie vor beschrieben geradewegs zum Kaufvertrag mit dem Verkäufer übergeht unter Ausschluss des Maklers, bleibt die Verpflichtung des Verkäufers zur Bezahlung der Provision gegenüber dem Makler immer bestehen.

Dem Makler ist es ab dem Moment der Auftragserteilung durch den Verkäufer erlaubt, im Namen und in Vertretung des Verkäufers einen Kaufvertrag abzuschliessen, sowie im Namen des Verkäufers Anzahlungen für den Verkauf in Empfang zu nehmen.

Der Makler erhält 50% von seiner Provision in dem Moment, in dem der Käufer die erste Zahlung zu Gunsten des Verkäufers verrichtet, und danach 50% von seiner Provision bei der Unterzeichnung des notariellen Kaufurkunde. Der Verkäufer erteilt dem Makler die Zustimmung seine Provision einzubehalten von den durch den Käufer entrichteten Zahlungen.

Ist der Kaufvertrag einmal unterzeichnet und ist auch die erste Bezahlung zu Gunsten des Verkäufers getätigt, bleibt das Recht des Maklers auf 50% der verabredeten Provision bestehen, auch für den Fall dass der Käufer oder der Verkäufer sich zurückziehen aus dem Vertrag. Jedoch darf der Betrag, auf den der Makler Recht hat, nicht mehr betragen als die bereits verrichtete Zahlung.

Wohnsitz und Rechtswahl
Adresse für Mitteilungen an den Verkäufer: die Wohnadresse und die E-Mail wie vom Verkäufer angegeben im Anmeldeformular auf der Website.

Adresse für Mitteilungen an den Makler: Calle de la Venta de la Remuda 8, 03560 El campello , Alicante Spanje. Email: info@inmohis.es

Auf diesen Vertrag findet spanisches Recht Anwendung.