Skip links

Aufgepasst, Urkunde erstellt, Haus noch nicht überschrieben.

Der “Registrador” sorgt dafür dass die Wohnung auf Ihren Namen registriert wird. Erst dann sind Sie sicher.

Kaufvertrag unterzeichnet und bezahlt aber das Haus ist noch nicht auf Sie überschrieben.

Wenn sie beim Notar aus der Tür gehen, die Kaufurkunde unterzeichnet und die Kaufsumme bezahlt haben, muss noch ein sehr wichtiger Schritt getan werden. Das Haus, dass sie soeben gekauft und bezahlt haben, muss jetzt noch auf ihren Namen überschrieben werden. Das geschieht beim Eigentumsregister. Der Chef des Eigentumsregisters ist der Amtsvorsteher, der “Registrador”.

Erst der Notar und dann der Registrador.

Der Registrador und der Notar haben beide den selben juristischen Status. Sie unterstehen dem Justizministerium. Beide arbeiten für eigene Rechnung und werden von den Tarifen bezahlt, die sie in Anrechnung bringen. Es gibt aber einen Unterschied. Bei Kauf und Übertragung können Sie den Notar selbst wählen, nicht aber den Registrador. Es gibt nämlich nur einen pro Bezirk, und mit dem müssen Sie Vorlieb nehmen.

Erst wenn das Haus auf Ihren Namen registriert ist, sind Sie sicher.

Das Haus gehört jetzt Ihnen, aber niemand weiß es. Nur sie und der Verkäufer wissen es. Erst wenn das Haus auf ihren Namen registriert ist, kann der Rest der Welt es sehen und Sie sind sicher. Der Verkäufer könnte das Haus sonst praktisch vorher noch einmal verkaufen. Stammt das Haus aus einem Erbschaft, dann könnten die Erben eine Kopie des Erbscheines anfragen und das Haus noch einmal verkaufen.

Der Registrador hat das letzte Wort.

Nicht der Notar sondern der Registrador schreibt die Wohnung im Eigentumsregister auf Ihren Namen. Er hat das letzte Wort.

Alle Dokumente die durch den Notar erstellt werden, werden von ihm einzeln geprüft. Auch wenn der Notar schon seine Zustimmung gegeben hat, hat der Registrador immer noch das letzte Wort. Und der muss nicht immer mit dem Notar in allem übereinstimmen. Wenn der Registrador findet dass etwas nicht in Ordnung ist, schickt er die komplette Kaufurkunde zurück an den Notar und die Wohnung wird (noch) nicht auf den Namen des Käufers registriert.

Das Haus wird nicht immer wie selbstverständlich auf ihren Namen geschrieben.

Es ist also nicht immer selbstverständlich, dass das Haus im Eigentumsregister auf ihren Namen überschrieben wird. Wenn zum Beispiel ein wichtiges Dokument nicht vorhanden ist kann diese Überschreibung in einigen Fällen ein bis zwei Jahre dauern. Und zwar dauert es genau so lange, bis das fehlende Dokument beigebracht wird. Glücklicherweise kommt dies selten vor, aber gerade im Falle dass sie ein Haus aus einem Erbe kaufen, besteht diese Möglichkeit. Hierauf habe ich schon zuvor im Text hingewiesen, unter aufgepasst bei Käufen aus einem Erbe. Eine spanische Bank wird zum Beispiel niemals eine Hypothek geben auf ein Haus, solange das Erbe nicht abgewickelt ist und die Wohnung noch nicht durch den Registrador auf den Namen des verkaufenden Erben registriert ist.

Was ist das Eigentumsregister?

Dies ist die Institution bei der alle Angaben aus notariellen Urkunden und gerichtlichen Beschlüssen über eine Immobilie registriert werden.

Das Eigentumsregister muss jedem Informationen liefern, der etwas über eine Immobilie wissen will (Eigentümer, Hypothek, Schuldverschreibungen, Grund(buch) -Verpflichtungen, und so weiter).

Dies ist alles angegeben in einem Dokument, dass Sie für jede Wohnung erhalten können. So ein Dokument heißt “nota simple”. Das Eigentumsregister ist eingerichtet worden, um Betrug vorzubeugen. Die heutige Struktur des Eigentumsregisters datiert aus dem Jahre 1861 und ist zu Anfang des vorigen Jahrhunderts angepasst worden an die heutige Form. Neben dem Eigentumsregister gibt es auch noch das Kataster(-Amt).

Warten Sie nicht länger als 2 Monate.

Selbst wenn Sie das Büro des Notars mit der Kaufurkunde “Copia Simple” verlassen, ist es noch nicht ganz geschafft. Der Eigentumsnachweis mit darin der Kopie der Überschreibung im Eigentumsregister, wird dann noch ca. 2 Monate auf sich warten lassen. Wenn Sie registrierte Kaufurkunde nach 2 Monaten noch nicht zurück erhalten haben, melden Sie sich unbedingt bei Ihrem Makler.